Keine Angst vor Chlor im Trinkwasser

In Australien, England oder in den USA ist es gang und gäbe, das Leitungswasser zu chloren. Aber hierzulande? Eher selten. Nur in ganz bestimmten Situationen setzen Wasserversorger diese Chemikalie ein, um das Trinkwasser von Bakterien und Krankheitserregern freizuhalten und ungetrübten Genuss zu garantieren. Doch wann wird tatsächlich eine Chlorzugabe im Trinkwasser erforderlich?

Chlor ist ein Desinfektionsmittel und kommt als solches im Trinkwasser nur dann zum Einsatz, wenn eine Belastung mit Krankheitskeimen ausgeschlossen werden muss. Stammt das Trinkwasser beispielsweise aus oberflächennahen Quellen, also aus Flüssen, Seen oder Talsperren, werden Bakterien nicht zuverlässig auf natürliche Weise zurückgehalten, wie es während der Bodenpassage von Grundwasser der Fall ist.

Keime können Trinkwasser außerdem nachträglich verschmutzen, etwa bei einem Defekt oder Undichtigkeiten im Trinkwassernetz. Auch wenn das Wasser weite Wege zurücklegen muss und damit eine große Verweildauer im Trinkwassernetz hat, kann es nachträglich verkeimen. In diesen Fällen wird das Trinkwasser deshalb desinfiziert. Doch nicht immer kommt dabei Chlor zum Einsatz. Welche Methode geeignet ist, um das Wasser keimfrei zu halten, ist immer von den örtlichen Anforderungen abhängig.

Chlor zehrt sich auf

Wo möglich setzen Wasserversorger auf UV-Strahlen oder eine Ozonung, also die Zugabe von hochoxidativem Ozon noch im Wasserwerk, weil sie Keime schnell abtöten bzw. gänzlich chemikalienfrei funktionieren. Der Einsatz von chlorhaltigen Substanzen ist nur dann geboten, wenn die Desinfektionswirkung im Wasser über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten werden muss, also beispielsweise bei langen Wegen.

Dann bieten die chlorhaltigen Mittel den Vorteil, sich im Desinfektionsprozess aufzuzehren. Der Wasserversorger steuert die Qualität des Trinkwassers deshalb auch, indem er dafür sorgt, dass die Desinfektionsmittel Krankheitserreger effektiv zerstören, sich während dieses Prozesses binden und am Ort der Trinkwassernutzung, also am Wasserhahn des Verbrauchers, nicht oder kaum mehr nachweisbar sind. Geruch und Geschmack des Wassers sind damit in keiner Weise beeinträchtigt.

Ausnahmen treten auf

Doch es gibt Ausnahmen, in denen dieses Ziel nicht erreicht werden kann. So finden sich bei Havarien, bei denen das Leitungsnetz beschädigt wurde, gelegentlich Warnungen vor Chlorgeruch im Trinkwasser in den lokalen Medien. Die Desinfektion des Trinkwassers ist hier eine temporäre und präventive Maßnahme im Zusammenhang mit einem Schaden im Trinkwassernetz und soll Keime im Wassernetz abtöten.

Natürlich sorgt der Wasserversorger aber auch in solchen Fällen dafür, dass das Trinkwasser ohne Bedenken genossen werden kann. Denn in jedem Fall muss er die Kriterien der Trinkwasserverordnung einhalten, die strikte Grenzwerte für die Verwendung von Chlor und genaue Vorgaben für die zugelassenen Verfahren zur Trinkwasserdesinfektion benennt.

Dass hierzulande also Wasser aus dem Hahn kommt, das Schwimmbadgeruch verströmt, darum müssen wir uns nicht sorgen.

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