Neue Trinkwasserverordnung bringt noch mehr Sicherheit

Am 31.03.2023 wurde die neue Trinkwasserverordnung durch den Bundesrat bestätigt, im Mai soll sie in Kraft treten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher schafft die Neufassung der gesetzlichen Grundlagen zur Wasseraufbereitung und Verteilung noch mehr Sicherheit bei der Qualität ihres Trinkwassers.

Was ist neu?

Vorangestellt sei der Hinweis, dass unser Trinkwasser – egal ob es aus der Flasche oder der Leitung kommt – ein Naturprodukt ist. Es ist niemals „rein“, sondern enthält natürlicherweise eine Vielzahl von gelösten Stoffen, chemische und biologische Bestandteile, die es auf seinem Weg im Wasserkreislauf aufnimmt.

Um uns zu ermöglichen, dieses Wasser ein Leben lang täglich bedenkenlos zu konsumieren, gibt es die Trinkwasserverordnung. In ihr sind die Kriterien definiert, die ein Trinkwasser erfüllen muss, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Sie enthält eine Vielzahl von akzeptablen Höchstwerten (Grenzwerten) für natürliche Bestandteile von Wasser, für radiologische Eigenschaften und für sogenannte Indikatorparameter, die nicht die direkte Ursache aber Hinweisgeber für eine eingeschränkte Qualität sind.

Neue und schärfere Grenzwerte

Nun wurden eine ganze Reihe dieser Grenzwerte in der neuen Trinkwasserverordnung weiter verschärft, darunter die von Arsen und Blei. Andere Substanzen wurden erstmals neu aufgenommen. Dazu gehören die sogenannten Ewigkeitschemikalien per-und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS. Diese Industriechemikalien sind nicht nur in ihrer Anwendung, sondern inzwischen auch in der Umwelt extrem weit verbreitet, da sie nicht biologisch abbaubar sind. Und deshalb sind sie auch im Wasser zu finden. Auch Bisphenol A, ein Grundstoff bei der Herstellung von Kunstoffen wird in Zukunft in seiner Menge im Trinkwasser reguliert, ebenso wie Halogenessigsäuren, die als Reaktionsprodukt bei der Desinfektion von Trinkwasser entstehen.

Mit Microcystin-LR wird das Trinkwasser zukünftig auch auf eine Substanz geprüft, die von Cyanobakterien produziert wird und die überall dort auftritt, wo wärmer werdendes Wasser zu Algenblüten führt. Und auch ein neuer Indikator (somatische Coliphagen) für eine Belastung des Rohwassers mit Viren und damit ungenügende natürliche Reinigungsprozesse in der Natur wird erstmals in den Untersuchungsumfang aufgenommen.

Neuer Ansatz: Risikobewertung

Damit ganz gezielt mögliche Belastungen in Wassereinzugsgebieten gefunden und überwacht werden können, wurde in der neuen Trinkwasserverordnung die verpflichtende Risikobewertung eingeführt. Wasserversorger haben damit die Möglichkeit, ihre Untersuchungspflicht dem Weg ihres Wassers vom Quellgebiet bis zur Entnahmearmatur der Verbraucher anzupassen. Sie können nicht vorkommende Stoffe aus der Überwachung ausschließen bzw. die Untersuchungspflicht reduzieren, aber auch zusätzliche Substanzen aufnehmen. Das Gesundheitsamt als übergeordnete Überwachungsinstanz entscheidet nach der Vorlage der Risikobewertung und des Untersuchungsplanes, welche Kontrollen der Wasserversorger durchzuführen hat.

Bleirohrleitungen müssen ausgetauscht werden

Das Thema alter Rohrleitungen aus Blei ist in Gesprächen mit Verbrauchern immer wieder ein ganz wesentlicher Punkt der Besorgnis. Obwohl diese alten Materialien im Bau schon seit langem nicht mehr zugelassen sind und in den öffentlichen Netzen längst beseitigt wurden, sind sie doch vereinzelt noch in manchen Hausinstallationen zu finden. Mit der neuen Trinkwasserverordnung wird es nun Pflicht für alle Hauseigentümer, diese Materialien bis zum Januar 2026 endgültig auszutauschen.

Informationspflichten der Betreiber

Die neue Trinkwasserverordnung verpflichtet die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen auch zu sehr weitreichenden Verbraucherinformationen. Trinkwassernutzer können sich über die Internetseite ihres Wasserversorgers über alle relevanten Qualitätsdaten ihres Trinkwassers informieren und erhalten zukünftig auch Vergleichswerte, anhand derer sie die Höhe ihres eigenen Wasserverbrauchs beurteilen können.

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